Was bedeutet das RESY Zeichen?

Das RESY-Logo: Rücknahme mit Garantie

 

Altpapier und Pappe sind ein wertvoller Rohstoff. Zum Schutz des Klimas und der natürlichen Ressourcen ist es wichtig, dass möglichst viel davon durch Recycling mehrmals genutzt wird. Um die geforderte hohe Recyclingquote zu erreichen, wurde im Jahr 2018 die Verpackungsverordnung erlassen, ein Jahr später folgte das Verpackungsgesetz. Sie verpflichten die Hersteller von Verpackungsmaterial, sich an den Kosten für das Recycling zu beteiligen, die gebrauchten Kartonagen zurückzunehmen und sie zur Wiederverwertung zu bringen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Verpackungen registriert und lizenziert werden. Hersteller, die sich dem RESY-System angeschlossen haben, beteiligen sich am Recycling und machen das mit dem RESY-Zeichen auf ihren Produkten deutlich.

 

Wofür steht RESY?

Die Abkürzung RESY bedeutet Recycling-System. Das entsprechende Zeichen wird von der RESY Organisation für Wertstoffentsorgung GmbH vergeben. Dieses Unternehmen wurde unter der Führung des Verbandes der Wellpappen-Industrie gegründet, um die Wiederverwertung von Kartonagen voranzubringen. Inzwischen haben sich der GmbH viele Entsorger von Altpapier und Hersteller von Wellpappenrohpapier angeschlossen. Gemeinsam vergeben sie das RESY-Logo, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Kartonagen müssen garantiert recyclingfähig sein, um das RESY-Symbol zu erhalten. Dazu müssen sie aus Pappe bestehen. In einem geringen, gesetzlich vorgegebenen Maße dürfen auch Kunststoffe, Beschichtungen und andere Zusatzstoffe enthalten sein.


  • Die im RESY-System zusammengeschlossenen Betriebe müssen garantieren, dass die entsprechend gekennzeichneten Kartonagen nach der Verwendung zurückgenommen und wieder in das Recyclingsystem überführt werden, um wiederverwertet zu werden.

 

Umweltgerechte Verwertung garantiert

Wer Versandverpackungen aus Karton mit dem RESY-Zeichen nutzt, kann also sicher sein, dass die Wellpappe umweltgerecht behandelt wird und wieder in den Materialkreislauf gelangt. Das System ist überaus erfolgreich: Im Jahr 2018 lag die Recyclingquote von Verpackungen aus Pappe und Papier in Deutschland bei 99,8 Prozent. Die gesetzlichen Vorgaben werden dabei deutlich übertroffen. Kein anderes Verpackungsmaterial hat eine so vorbildliche Recyclingquote.

Das liegt auch an der einfachen Möglichkeit, neue Pappe aus Recyclingmaterial herzustellen. Heute besteht Wellpappe zu mindestens 90 Prozent aus Material, das durch Recycling gewonnen wurde. Nur etwa 20 Prozent kommt aus frischen Fasern, die zudem meist aus Wäldern mit nachhaltiger Bewirtschaftung gewonnen werden.

 

Wiederverwertung erleichtern

Das RESY-Logo können nur Pappen erhalten, die problemlos wiederverwertet werden können. Das gilt für Kartonagen, die ausschließlich aus Papier hergestellt wurden oder aus Papier mit Zusätzen, die leicht herausgelöst und ebenfalls wiederverwertet werden können. Denn nur dann ist sinnvolles Recycling möglich. Probleme bei Recycling entstehen durch Beschichtungen aus Kunststoffen, durch Klebebänder und Klebstoffe. Auch Wachs und Bitumen verhindern ein problemloses Recycling. Diese Stoffe dürfen daher nur in geringen Mengen enthalten sein, die gesetzlich klar geregelt sind. Oder sie müssen sich leicht vom Altpapier trennen lassen, um mit dem RESY-Zeichen gekennzeichnet zu werden.

 

Vorgaben für Versender

Wer Versandverpackungen erstmals in Umlauf bringt ist gesetzlich verpflichtet, diese Pappen registrieren und lizenzieren zu lassen. So soll erreicht werden, dass im Versandgeschäft nur solche Verpackungen genutzt werden, deren Entsorgung und Wiederverwertung gesichert ist. Ob die Registrierung und Lizenzierung ordnungsgemäß durchgeführt wurde, lässt sich anhand des RESY-Zeichens allerdings nicht erkennen. Es garantiert nur, dass der Hersteller mit seiner Ware freiwillig den Rohstoffkreislauf einhält und dass die Kartons dafür zurückgenommen werden.

Wer bei den gesetzlichen Vorgaben, die sich aus der Verpackungsverordnung und dem Verpackungsgesetz ergeben, ganz sicher gehen will muß prüfen oder die Kartons beim Dualen System oder einem anderen zugelassenen Verwertungsunternehmen registriert und lizenziert sind.

Auskunft darüber erhält man vom Verpackungsregister. Nur wenn die Verpackungen beim Grünen Punkt, dem Dualen System oder anderen erfasst sind, darf er sie in Verkehr bringen. Das RESY-Zeichen allein reicht dafür nicht aus.

 
 
 

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