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Was heißt Frei-Haus-Lieferung?

Thema Transportkosten: Die Frei-Haus-Lieferung

Wer etwas bestellt, sei es online, telefonisch oder vor Ort in einem Geschäft, bekommt das Bestellte in der Regel auch geliefert. Der Transport einer Ware vom Verkäufer zum Besteller kostet allerdings Geld. Wer diese Transportkosten bezahlen muss, sollte bei der Bestellung klar geregelt sein. Sehr oft wird dabei eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart. Was steckt dahinter?

 

Lieferung frei Haus – was müssen Sie beachten?

Wenn Lieferung frei Haus vereinbart wurde, übernimmt der Versender die Transportkosten und Versandgebühren. Der Empfänger muss dafür nichts bezahlen, für ihn ist die Lieferung „frei“. Jedenfalls bis zu dem Haus, in dem sich die Lieferadresse befindet.

Solche Bezeichnungen, die sich auf den Versand beziehen, nennt man Frankatur. Das Gegenteil von „frei Haus“ wäre die Frankatur „unfrei“. Sie bedeutet, dass der Empfänger alle Kosten des Transports oder Versands zahlen muss.

 

Weitere Frankaturen sind die Lieferung

- frei Bordsteinkante. Hierbei muss der Empfänger selbst dafür sorgen, dass die gelieferte Ware in sein Haus oder seine Wohnung transportiert wird.

- frei Verwendungsstelle. Bei dieser Liefervereinbarung wird die Ware für den Empfänger kostenlos bis zu einem vereinbarten Punkt in der Wohnung oder im Haus gebracht.

Wichtig zu wissen: für die Bezeichnung „frei Haus“ gibt es keine genaue Definition im Gesetz. Auch wenn das allgemeine Verständnis hierbei davon ausgeht, dass der Empfänger die Kosten für den Transport nicht übernehmen muss, gelten im Streitfall die vereinbarten Vertrags- oder Lieferbedingungen, die in der Regel der Absender vorgibt. Gibt es Streit um die Übernahme der Transportkosten, müsste dieser vor Gericht entschieden werden.

Meistens geht es bei einem Streit darum, bis wohin genau die Ware zu liefern ist, ohne dass dem Empfänger Kosten entstehen. Nach der gängigen Rechtsauffassung versteht man unter einer Frei-Haus-Lieferung, dass die Ware kostenfrei bis zur Haustür geliefert wird. Dazu gehört dann auch das Abladen vom Transportfahrzeug und das Absetzen der Ware vor der Tür. Haustür bedeutet aber nicht Wohnungstür, was bei Bestellungen aus Mehrfamilienhäusern bedacht werden muss. Auch eine Lieferung in den Keller ist nicht damit gemeint. Für den Transport der Ware von der Haustür bis in die eigene Wohnung oder einen anderen Lagerraum muss der Empfänger also selbst sorgen.

 

Frei Haus-Lieferung: Pro und contra

Wenn es sich bei dem Transportgut um große, schwere Gegenstände handelt, kann die Lieferung nur bis zur Haustür oder gar „frei Bordsteinkante“ zu einem großen Problem werden. Vorteilhafter für den Empfänger ist in solchen Fällen immer die Vereinbarung zur Lieferung frei Verwendungsstelle. Ein sperriges Sofa wird dann kostenfrei bis ins Wohnzimmer gebracht. Und die Ladung Pflastersteine wird nicht nur vor der Tür abgeladen, sondern bis in den Garten transportiert, also dahin, wo sie gebraucht werden. Bei einer Lieferung „frei Verwendungsstelle“ kann immer der Empfänger bestimmen, wo die Ware für ihn kostenfrei abgeliefert wird.

Ein guter Kompromiss für beide Seiten ist eine Vereinbarung über die Lieferung frei Haus. Der Lieferant kann die Ware mit vertretbarem und vor allem gut kalkulierbarem Aufwand ausliefern und der Empfänger profitiert von einer kostenlosen Lieferung. Eine Übergabe an der Haustür ist für alle Beteiligten eine faire Lösung, wenn es sich nicht gerade um besonders schwer zu tragende oder unhandliche Dinge handelt. In diesen Fällen muss ein finanzieller Ausgleich für den Mehraufwand geschaffen werden, mit dem alle gut leben können.

 

Umgekehrt: Abholung frei Haus

Gelegentlich wird auch der umgekehrte Transportweg genutzt: die Abholung von Waren. Auch hier kann „frei Haus“ vereinbart werden. Dann übernimmt der Abholer die Kosten, wenn ihm die Ware an der Haustür übergeben wird. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte hier im Vorfeld genau abgestimmt werden, wo die Ware übergeben wird. Besonders, wenn es sich um große und schwer zu transportierende Dinge handelt.

 

Wer trägt das Risiko?

Wer sich etwas liefern lässt, möchte vorher wissen wer die Kosten dafür übernimmt und wer das Risiko trägt. Wird eine Lieferung frei Haus vereinbart, ist die Kostenfrage geklärt: der Versender zahlt, für den Empfänger ist die Lieferung bis zur Haustür kostenlos. Das bedeutet aber nicht unbedingt, dass der Versender auch das Transportrisiko übernimmt, also für eventuelle Schäden oder den Verlust der Ware während des Transportes aufkommt.

Ab der Auslieferung trägt das Risiko für Schäden und Verluste nach gängiger Rechtsauffassung der Empfänger. Der muss sich dann im Schadensfall mit dem  Lieferanten auseinandersetzen. Kann dabei keine Einigung erzielt werden und geht der Fall vor Gericht, ist die Justiz am Wohnort des Empfängers zuständig. Dass der Gerichtsstand im Streitfall der Sitz des Empfängers ist, vereinfacht die Durchsetzung seiner Ansprüche. Allerdings sichern sich die Transportunternehmen in der Regel gegen zu hohe Schadensersatzansprüche ab. In ihren Geschäftsbedingungen ist die Deckungssumme für Schäden meist begrenzt, falls der Schaden oder ein Verlust nicht fahrlässig verursacht wurde. Diese Deckungslücke muss bei der Frei-Haus-Lieferung berücksichtigt werden, vor allem wenn es sich um sehr wertvolles oder um ein schwer zu ersetzendes Transportgut handelt.

Welche Verpackungen sind bei mdf-verpackungen Frei Haus?

In unserem Shop www.mdf-verpackungen.de bieten wir, wenn am Artikel nicht anders gekennzeichnet die meisten Verpackungen frei Haus innerhalb Deutschland, ausgenommen deutscher Inseln. So ist z.B. die Lieferung von Kartons nach Maß frei Haus, Kartonagen, Postverpackungen und vielem mehr...

 

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